...auf Kindergeld für Kinder i.S. des § 63 EStG, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 13 Selbst wenn der Kläger in den Monaten, für die er Kindergeld erhalten hat (von April bis September 2009) im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hätte, wofür nach dem vom FG nicht festgestellten Akteninhalt die Geltendmachung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung...