...Das gilt auch für die Frage, ob die Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags den Anforderungen des § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG genügt. 8 f) Die weiteren Einwendungen der Klägerin gegen die Richtigkeit des angegriffenen Urteils, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung erheblich sein können, sind von vornherein unbeachtlich....