...dieser nur aus den Gesetzgebungsmaterialien ersichtlich ist, dieser aber weder Eingang in den Gesetzeswortlaut gefunden hat, noch sich ohne Weiteres aus der Natur der Sache erkennen lässt; - es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben, durch §§ 2, 3 RBStV höher belastet werden als in Mehrpersonenhaushalten lebende Personen; - die Rundfunkabgabe mit dem Grundrecht...