...Die Verfassungsbeschwerde ist ihrer Natur nach keine Fortsetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens, sondern ein Rechtsschutzmittel besonderer Art zur Durchsetzung der Grundrechte und diesen gleich gestellter Rechte (BFH-Urteil vom 11. Februar 1987 II R 176/84, BFHE 148, 491, BStBl II 1987, 320)....