...Im Falle einer Nichtzulassungsbeschwerdebegründung wäre ein solcher Satz ausreichend, da ausdrücklich die Verletzung der Art. 5 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 1 GG gerügt werde und Grundrechtsverstöße nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eo ipso die Zulassung der Revision geböten. 7 Entgegen der Ansicht der Beklagten genügt allein die Rüge, es seien bestimmte Grundrechte verletzt, nicht den Anforderungen...