...Diesen Darlegungsanforderungen genügt die Beschwerdebegründung schon deshalb nicht, weil sie keine allgemeine Rechtsfrage aufwirft, sondern lediglich die Rechtsanwendung des Oberverwaltungsgerichts im vorliegenden Einzelfall beanstandet: 12 Dies gilt zum einen für den Vortrag, das Oberverwaltungsgericht habe durch die Einbeziehung des Hochhaltens des Banners mit der Aufschrift "ACAB" das Grundrecht...