...Darauf, ob Unterlagen nicht vorgelegt oder unwahre Angaben gemacht wurden, kommt es, entgegen der Ansicht der Klägerin, insoweit nicht an. 13 b) Soweit die Klägerin Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) geltend macht, weil das FG "in Ausweitung der bisherigen BFH-Entscheidung auch andere Abzugspositionen nicht anerkennt", ohne hierzu vorher...