...Ob die Kläger überdies ihr Rügerecht entsprechend §§ 155 FGO, 295 der Zivilprozessordnung verloren haben, kann aus diesem Grunde dahinstehen. 11 a) Soweit die Kläger sinngemäß rügen, das FG habe verschiedene Akten nicht beigezogen und dadurch den Klägern das Recht auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 FGO) dadurch verwehrt, dass diese zur Stützung ihrer Rechtsauffassung...