...Denn die Vollmacht ist nicht auf die unmittelbare Vertretung der GmbH, sondern lediglich auf ein Handeln in (Unter-)Vollmacht der Geschäftsführerin J. gerichtet. 12 d) Da es somit an dem von dem Beschwerdegericht angenommenen rechtlichen Hindernis für die Umschreibung des Eigentums auf die Beteiligten zu 1 bis 9 fehlt, hätten auch die Anträge auf Eintragung der Grundschulden aus diesem Grund nicht...