....--) wegen dieser Anteilsveräußerung eine einkommenserhöhende Hinzurechnung auslösen. 2 An der B, einer im Inland ansässigen KG, waren die X KG als Kommanditistin zu 60 %, die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, als weitere Kommanditistin zu 40 %, und die B-GmbH als Komplementärin ohne eigenen Gesellschaftsanteil beteiligt....