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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Daher sei zumindest zweifelhaft, ob die gewählte Gestaltung dem Beiseiteschaffen von Vermögen der GmbH und damit der Benachteiligung von Gläubigern gedient habe....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 12/12
...anderer anspruchsberechtigt sei, der aber seine Rechte wegen der ihm gegenüber eingetretenen Bestandskraft des Feststellungsbescheides nicht mehr geltend machen könne, geht daran vorbei, dass mit der Aufhebung des Bescheides die gegenüber der Klägerin getroffene Feststellung und die daraus folgende Leistungspflicht entfällt und eine an deren Stelle tretende Verbindlichkeit gegenüber einem anderen Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 13/15
...Zivilsenat IX ZB 95/15 Insolvenzverfahren: Pfändungsschutz für Mieteinkünfte des Schuldners bei deren Abführung an einen Grundschuldgläubiger Ein Schuldner, der seinen Lebensunterhalt aus erwirtschafteten Mieteinkünften bestreitet, kann im Insolvenzverfahren Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte beantragen, auch wenn die Mieteinkünfte im Zuge einer vereinbarten stillen Zwangsverwaltung an einen Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 95/15
...In dem Antrag gab der Gläubiger die Anschrift des Bevollmächtigten in Berlin als Wohnanschrift des Schuldners an. Obwohl die Zustellungsurkunde die Anschrift des Schuldners in Dubai aufweist, erfolgte die Zustellung des Beschlusses wenige Tage später durch inländische Zustellungsurkunde. Mit Schreiben vom 14....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 131/11
...Gemäß § 362 Abs. 1 BGB erlischt das Schuldverhältnis, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Gehört ein Anspruch zum Nachlass, so kann der Verpflichtete nur an alle Erben gemeinschaftlich leisten und jeder Miterbe nur die Leistung an die Erben fordern (§ 2039 Abs. 1 BGB). Diese Voraussetzungen sind durch die Zahlungen der Klägerin nicht erfüllt worden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 151/10
...Bereits vorliegende Äußerungen eines Gläubigers können in diesem Zusammenhang ebenso berücksichtigt werden wie bei der Frage, ob mit einer Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger zu rechnen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 21/09, ZIP 2011, 340 Rn. 3; vom 30....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 13/16
...Dabei hat er unter verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Abwägung der Interessen der Gläubiger und der Gesellschafter einerseits die Haftung der Gesellschafter in der Insolvenz der Gesellschaft im letzten Jahr vor Insolvenzantragstellung durch Verzicht auf das Merkmal der Gesellschaftskrise verschärft, andererseits den Gläubigerschutz durch die Jahresfrist eingeschränkt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 196/13
...Die Ehe ist insbesondere durch die wechselseitige Verpflichtungsbefugnis bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs (§ 1357 BGB), die Eigentumsvermutung zugunsten der Gläubiger des anderen Partners (§ 1362 BGB), die eingeschränkte Verfügungsberechtigung über eigenes Vermögen (§§ 1365 bis 1369 BGB) sowie die Regelungen über den Zugewinnausgleich (§§ 1371 bis 1390 BGB) und den Versorgungsausgleich...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 28/13
...GbR und ihren Gläubigern freizustellen und seinen weiteren Vermögensschaden in Zusammenhang mit seiner Beteiligung auszugleichen, sowie entgangenen Gewinn. 3 Die Klage ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Mit der vom erkennenden Senat zugelassenen Revision verfolgt der Kläger seine in der Berufungsinstanz gestellten Klageanträge weiter. 4 Die Revision hat Erfolg....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 280/14
...oder dem Ersteigerer auf einen Mietvertrag mit dem früheren Eigentümer beruft, der aufgrund seiner ungewöhnlichen Konditionen (Mietvorauszahlungen und/oder ungewöhnlich niedrige Miete, lebenslanges Wohnrecht o.ä.) jegliche Erträge aus dem Grundstück zum Vorteil des Mieters auf Dauer oder zumindest für einen sehr langen Zeitraum ausschließt, legt den Verdacht kollusiven Verhaltens zum Nachteil der Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 188/15
...Bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag sind die widerstreitenden Interessen von Schuldner und Gläubiger gegeneinander abzuwägen. Diese Abwägung fällt im vorliegenden Fall zugunsten der Antragstellerin aus, weil die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin beim derzeitigen Stand des Verfahrens keine Aussicht auf Erfolg hat. 3 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 92/17
...., § 19 Rn. 59; Hennrichs, NZG 2009, 1161, 1162) oder ebenfalls im Interesse der Gläubiger (so zB Priester in Lutter/Winter, UmwG, 4. Aufl., § 138 Rn. 3; Schäfer in Bork/Schäfer, GmbHG, 2010, § 5a Rn. 20) vermieden werden sollen – auch die Situation der Neugründung durch Abspaltung mit dem nach § 138 UmwG zwingenden Erfordernis der Aufstellung eines Sachgründungsberichts....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 9/10
...Denn jedenfalls fehlt es an einer herausgabefähigen Bereicherung. 17 a) Das Berufungsgericht ist allerdings im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass im Falle der Versicherung des untergegangenen Gegenstandes nicht erst die ausgezahlte Versicherungsleistung auszukehren, sondern grundsätzlich bereits der Anspruch auf die Versicherungsleistung an den Gläubiger abzutreten ist (§ 398 BGB). 18 Die Abtretung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 38/14
...Februar 2014 - 6 AZR 367/13 - Rn. 40), die den Anfechtungsgegner nur hinsichtlich der Rechtsfolgen, nicht aber hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen einem bösgläubigen Bereicherungsschuldner gleichstellt. 14 c) Schließlich ist eine Anfechtung nach § 131 InsO entgegen der Annahme des Beklagten nicht nur möglich, wenn eine Anfechtungsmöglichkeit auch bei einer Direktzahlung des Schuldners an den Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 632/13
...Juni 2014 geltenden Rechtslage - am Ende des Insolvenzverfahrens durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO a.F.) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 50/18
...Die bestrittenen Forderungen werden bei der Verteilung nur berücksichtigt, wenn der Gläubiger rechtzeitig nachweist, dass er die Feststellung betreibt (§ 189 Abs. 1 und 3 InsO). Solange der Feststellungsstreit anhängig ist, wird der auf die Forderungen entfallende Anteil nach § 189 Abs. 2 InsO zurückbehalten (vgl. MünchKommInsO/Schumacher 3. Aufl. § 179 Rn. 5, 9)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 204/12
...Mit einer Geltendmachung durch die Gläubiger sei insoweit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen. Die Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber der D-Ltd. aus dem Jahr 2003 seien zudem um Gutschriften in Höhe von insgesamt 311.561 € zu vermindern, welche die GmbH (betreffend Rechnungen aus 2002 und 2003) im Jahr 2009 vereinnahmt habe....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 57/17
...Eigenkapital hat eine Haftungs- oder Garantiefunktion, ist gegenüber den übrigen Ansprüchen der Gläubiger nachrangig zurückzuzahlen und steht der Gesellschaft dauerhaft, also nachhaltig zur Verfügung (vgl. Küting/Kessler, BB 1994, 2103, 2104 f. mwN). Dies traf auf die 2006 geleisteten Anzahlungen der KG nicht zu....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 306/16
...Nach § 199 Abs. 1 BGB beginne die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden sei und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen oder der Person des Schuldners Kenntnis erlange oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 433/16
.... § 13 Abs. 2 GmbHG regelt, dass für die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet für deren Verbindlichkeiten deshalb nur dann persönlich, wenn ein besonderer Haftungsgrund gegeben ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 44/09 - Rn. 22, BAGE 133, 213; 21....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 9 AZR 293/15