...Das ist zB dann der Fall, wenn der Gläubiger verpflichtet ist, die verlangte Leistung sofort wieder herauszugeben. In diesem Fall wäre das Erheben eines solchen Anspruchs nur geeignet, dem Schuldner unnötige Beschwernisse und zusätzliche Insolvenzrisiken aufzubürden, ohne dass dies dem Gläubiger legitime Vorteile bringen würde (MüKoBGB/Schubert 7....