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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2013-12-17
BSG 1. Senat
...Die Voraussetzungen keiner der sinngemäß geltenden Regelungen für die Hemmung sind erfüllt, ihre analoge Anwendung ist ausgeschlossen. 14 Allen Hemmungstatbeständen ist gemeinsam, dass der Gläubiger dem Schuldner seinen Rechtsverfolgungswillen so deutlich macht, dass dieser sich darauf einrichten muss, auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (vgl BGH...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 61/12 R
...Dabei setzt der Beginn der Frist das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. voraus. 10 a) Nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 108/11
2013-12-17
BSG 1. Senat
...Die Voraussetzungen keiner der sinngemäß geltenden Regelungen für die Hemmung sind erfüllt, ihre analoge Anwendung ist ausgeschlossen. 15 Allen Hemmungstatbeständen ist gemeinsam, dass der Gläubiger dem Schuldner seinen Rechtsverfolgungswillen so deutlich macht, dass dieser sich darauf einrichten muss, auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (vgl BGH...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 59/12 R
...Für eine Vollstreckungsabwehrklage besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, solange der Gläubiger den Vollstreckungstitel noch in Händen hat (BGH 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15 - Rn. 7). Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Vollstreckung des Titels durch den Beklagten unzweifelhaft nicht mehr drohte. 16 B. Die Klage ist jedoch unbegründet....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 560/16
...Es waren keine Informationen darüber vorhanden, welche Umsätze sie erzielte, in welcher Höhe und gegenüber wie vielen Gläubigern fällige Verbindlichkeiten bestanden und inwiefern den Verbindlichkeiten Kapital und eigene realisierbare Forderungen gegenüberstanden. Unbekannt war insbesondere, ob die K... GmbH auch Forderungen anderer Gläubiger trotz Mahnungen nicht bediente....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2993/14
...Vor der Einwilligung ist der Mandant über die Informationspflicht des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten gegenüber dem neuen Gläubiger oder Einziehungsermächtigten aufzuklären (Satz 3)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 26/11
...Nach dem Inhalt des § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO ist zum Insolvenzverwalter eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Insolvenzverwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX AR (VZ) 1/12
...November 2008 zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung aus dem arbeitsgerichtlichen Urteil der Klägerin zugeleitet hat. 27 Ein Schuldverhältnis erlischt erst, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger endgültig bewirkt worden ist (§ 362 Abs. 1 BGB)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 283/10
...Dass das Berufungsgericht in diesem Kontext zu dem Ergebnis gelangt, die Mutter des Klägers habe ihn im Falle des Scheiterns der Ehe nicht rechtlos stellen, sie habe vielmehr das Grundstück nicht dem Zugriff seiner Gläubiger aussetzen wollen, ist nachvollziehbar und revisionsrechtlich nicht zu beanstanden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 14/09
.... § 42 Abs. 2, §§ 51-53 BGB), unterliegt eine juristische Person des Han-delsrechts in erster Linie im Interesse der Gläubiger zwingenden Vorschriften über eine Mindestkapitalausstattung, über Bilanzierungs-, Publizitäts- und Prüfungspflichten sowie über die - unbeschränkbare - Vertretungsmacht ihrer organschaftlichen und bevollmächtigten Vertreter....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 9/16
...Mithin verbleibt es mangels Sonderregelung insoweit bei den allgemeinen Grundsätzen zum Eintritt des Erwerbers in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten. 30 (5) Schließlich gebietet auch der Grundsatz, dass das Vermieterpfandrecht nicht zu einer übermäßigen Benachteiligung der übrigen Gläubiger des Mieters führen und deshalb der Begriff der durch das Vermieterpfandrecht gesicherten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 163/12
...Der Gläubiger ist grundsätzlich berechtigt, nur einen teilbaren Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner zu fordern, sofern dem nicht der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entgegensteht . 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. Xa ZR 5/09
...Danach muss der neue Gläubiger (hier die Klägerin) ein Urteil gegen sich gelten lassen, das zwischen dem Schuldner einer abgetretenen bzw. übergegangenen Forderung (hier: die Beklagte) und dem bisherigen Gläubiger (hier: der Versicherte K.) in einem nach dem Forderungsübergang anhängig gewordenen Rechtsstreit rechtskräftig über die Forderung ergangen ist (§ 407 Abs. 2, 412 BGB). § 407 Abs. 2 BGB führt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 483/12
...März 2011 wurde das Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt wies die Insolvenzmasse einen Betrag von 96.731,92 € auf. Hiervon zahlte der Beklagte an den Kläger 34.088,88 € aus. Nachdem mit Beschluss des Landgerichts vom 18. Oktober 2011 die Verwaltervergütung auf 40.823,90 € festgesetzt worden war, überwies der Beklagte an den Kläger am 21....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 162/13
...Zahlt der Beitretende an den Gläubiger, leistet er in der Regel auf diese Verpflichtung. Besteht sie nicht, hat er einen Anspruch aus Leistungskondiktion gegen den Gläubiger (vgl. Palandt/Sprau, BGB 75. Aufl., § 812 Rn. 83 zur Konstellation bei der Bürgschaft). Die Schuld des Beitretenden ist nicht akzessorisch zur Haupt-/Urschuld....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 267/15
...Eine etwaige zukünftige Änderung der technischen Möglichkeiten zum Abgleich von Unternehmensdaten mit den öffentlichen Bekanntmachungen über Insolvenzeröffnungen habe entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofes nicht zur Folge, dass die Berufung institutioneller Gläubiger auf § 82 InsO rechtsmissbräuchlich sei. II. 9 Diese Ausführungen tragen die angefochtene Entscheidung nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 41/14
...Wenn der Gläubiger eine unzulässige oder unschlüssige Klage erhebt, wird der Schuldner durch die richterliche Zulässigkeits- und Schlüssigkeitsprüfung vor einem klagestattgebenden (Versäumnis-)Urteil bewahrt, wohingegen im Mahnverfahren lediglich eine begrenzte Schlüssigkeitsprüfung stattfindet (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 aaO Rn. 25 f)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 238/14
...Sie haben das Verfahren der Höhe nach uneingeschränkt aufgenommen (zur Aufnahme eines unterbrochenen, in der Revisionsinstanz anhängigen Rechtsstreits durch den Gläubiger vgl. Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12, BGHZ 195, 233 Rn. 7 f mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 226/13
.... § 42 Abs. 2, §§ 51-53 BGB), unterliegt eine juristische Person des Handelsrechts in erster Linie im Interesse der Gläubiger zwingenden Vorschriften über eine Mindestkapitalausstattung, über Bilanzierungs-, Publizitäts- und Prüfungspflichten sowie über die - unbeschränkbare - Vertretungsmacht ihrer organschaftlichen und bevollmächtigten Vertreter....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 7/16
2013-12-17
BSG 1. Senat
...Die Voraussetzungen keiner der sinngemäß geltenden Regelungen für die Hemmung sind erfüllt, ihre analoge Anwendung ist ausgeschlossen. 15 Allen Hemmungstatbeständen ist gemeinsam, dass der Gläubiger dem Schuldner seinen Rechtsverfolgungswillen so deutlich macht, dass dieser sich darauf einrichten muss, auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (vgl BGH...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 60/12 R