...Er bezeichnet die Verbindlichkeit, von der freigestellt werden soll, nach Gläubiger und Aktenzeichen und gibt ihren konkreten Umfang in vollstreckbarer Weise an. 12 2. Der Bestimmtheit des Antrags steht nicht entgegen, dass er die konkrete Handlung nicht benennt, durch die die Freistellung erfolgen soll. Ein dem gestellten Antrag entsprechender Urteilstenor ist vollstreckbar....