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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Der Beklagte hat im Übrigen ohne Angabe von Einzelheiten nur pauschal behauptet, ab Mitte August, als ihm die Erkenntnis gekommen sei, "dass es nicht mehr weitergehe", Verhandlungen mit Gläubigern geführt zu haben, um eine Zahlungsvereinbarung zustande zu bringen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 151/09
...Juli 2012 gerichtete Klageforderung ist aus § 134 Abs. 1, § 143 Abs. 1 InsO begründet. 16 a) Die Übertragung der vertraglichen Stellung der Schuldnerin aus dem Haupt- und dem Untermietverhältnis benachteiligte die Gläubiger der Schuldnerin (§ 129 Abs. 1 InsO), weil ein Zugriff auf die aus dem Schuldnervermögen ausgeschiedene Mietforderung aus dem Untermietvertrag unmöglich wurde....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 207/15
...Von einer Verwertung oder Nutzung des Grundstückszubehörs profitieren die Gläubiger des Zwangsverwaltungsverfahrens oder die Gläubiger im Insolvenzverfahren, nicht aber der Geschäftsführer der Vollstreckungsschuldnerin....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 29/12
...Auch im Übrigen ist es nicht gerechtfertigt, dem Beschenkten die Berufung auf die Notbedarfseinrede gegenüber dem Sozialhilfeträger im Hinblick auf dessen sozialhilferechtliche Verpflichtungen zu verwehren. 15 Der Sozialhilfeträger ist nicht von Anfang an an dem durch den Schenkungsvertrag begründeten Schuldverhältnis beteiligt, sondern ist nach Anspruchsüberleitung nur wie ein Zessionar der neue Gläubiger...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 115/16
...Der Schuldner soll davor geschützt werden, gegenüber einem Gläubiger, der einen Anspruch ohne Rücksicht auf einen dem Schuldner zustehenden Gegenanspruch verfolgt und dadurch Treu und Glauben verletzt, seine Leistungspflicht einseitig erfüllen und dabei das Risiko eingehen zu müssen, die ihm zustehende Leistung nicht zu erhalten (vgl. BGH 26. September 2013 - VII ZR 2/13 - Rn. 33)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 246/12
...Zahlungen des A seien nicht nach § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar, weil vom Kläger weder dargelegt noch nachgewiesen worden sei, dass mit dem Vorsatz gezahlt worden sei, die Gläubiger zu benachteiligen und das FA dies gewusst habe....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 29/14
...Durch eine Zahlung an die Muttergesellschaft kann eine Gläubigerbenachteiligung bei deren Tochtergesellschaft nicht rückgängig gemacht werden, weil die Muttergesellschaft einen möglicherweise rechtsgrundlos empfangenen Betrag dem Gesellschafter zu erstatten hat und ihn nicht etwa an ihre Tochtergesellschaft oder sonstige Gläubiger des Gesellschafters zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten weiterleiten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 67/18
...Konnte ein Gläubiger für Schulden der Gemeinschaft nach früherer Auffassung sämtliche Wohnungseigentümer als Vertragspartner und somit als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, ist Vertragspartner nunmehr in der Regel das teilrechtsfähige Subjekt, der Verband. Er haftet mit seinem Verwaltungsvermögen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 329/08
...Eine solche Beeinträchtigung haben die Tatgerichte - der Sache nach - rechtsfehlerfrei verneint. 13 b) Eine wirksame Zuweisung des Sondernutzungsrechts scheitert nicht daran, dass das Berufungsgericht keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob dingliche Gläubiger der Zuweisung zugestimmt haben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 73/11
...Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Rückabwicklung seiner Kommanditbeteiligung und Freistellung von Ansprüchen der Gläubiger der Beteiligungsgesellschaft bejaht. 5 a) Die Beklagte haftet als Gründungskommanditistin und danach als Vertragspartnerin der neu eintretenden Gesellschafter...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 45/12
...Der Vermögensverfall des Anwalts lässt befürchten, dass entweder der Anwalt selbst oder dessen Gläubiger auf Gelder der Mandanten zugreifen. Ziel der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist es, dieser Gefahr vorzubeugen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 38/15
...Der Antragsgegner sei im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung des FA Gläubiger des Kostenerstattungsanspruchs gewesen, daran könne auch der Umstand nichts ändern, dass die Titelumschreibung später erfolgt sei....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 102/15
...("Das Verfahren endet, wenn eine Partei erklärt, dass sie nicht an einem Mediationstermin teilnehmen wird") entschieden hat, dass § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB nach seinem Sinn und Zweck so auszulegen ist, dass es auch in dem Fall, in dem die Beendigung eines Hemmungstatbestands vom Gläubiger nicht unmittelbar wahrnehmbar ist, für den Lauf der sechsmonatigen Nachlauffrist darauf ankommt, dass dieser Umstand...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 100/15
...Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Rückabwicklung seiner Kommanditbeteiligung und Freistellung von Ansprüchen der Gläubiger der Beteiligungsgesellschaft bejaht. 5 a) Die Beklagte haftet als Gründungskommanditistin und danach als Vertragspartnerin der neu eintretenden Gesellschafter...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 44/12
...Die Abtretung eines Freistellungsanspruchs ist allerdings trotz § 399 Alt. 1 BGB zulässig, wenn sie an den Gläubiger der Forderung, von welcher der Versicherungsnehmer zu befreien ist, bewirkt worden ist. Die Forderung wandelt sich dabei in eine solche auf die diesem geschuldete Leistung (BGHZ 12, 136, 141)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 163/10
...Den von dem Gläubiger im Schlusstermin vom 25. Oktober 2007 gestellten Antrag, dem Schuldner die Restschuldbefreiung im Blick auf die Grundstücksveräußerung zu versagen, haben Amtsgericht und Landgericht abgelehnt. Mit der Rechtsbeschwerde verfolgt der Gläubiger sein Begehren weiter....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 174/08
...Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Anerkenntnis im Sinne von § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB vor, wenn sich aus dem tatsächlichen Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger klar und unzweideutig ergibt, dass dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewusst ist und angesichts dessen der Gläubiger darauf vertrauen darf, dass sich der Schuldner nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen wird....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 155/10
...Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Rückabwicklung seiner Kommanditbeteiligung und Freistellung von Ansprüchen der Gläubiger der Beteiligungsgesellschaft bejaht. 5 a) Die Beklagte haftet als Gründungskommanditistin und danach als Vertragspartnerin der neu eintretenden Gesellschafter...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 43/12
...Nur dieses Ergebnis ist letztlich praktikabel, weil so verhindert wird, dass das Tatgericht einzelnen Vollstreckungsversuchen einer (wie hier) Vielzahl von Gläubigern nachgehen muss, deren Erfolgsaussicht häufig unklar ist....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 109/11
...Zivilsenat IX ZR 120/11 Verjährungshemmung durch schwebende Verhandlungen Bei schwebenden Verhandlungen wirkt die Hemmung grundsätzlich auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Gläubiger seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend gemacht hat (Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 1958, VI ZR 231/57, VersR 1959, 34, 36; vom 13. Februar 1962, VI ZR 195/61, VersR 1962, 615)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 120/11