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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Denn er darf sein bisheriges Prozessverhalten nicht ohne Weiteres beibehalten; vielmehr hat er nach der Insolvenzeröffnung ausschließlich die Interessen seiner Gläubiger zu wahren und eigene Interessen zurückzustellen. Zudem kann eine Abstimmung mit dem Sachwalter erforderlich werden (BGH 20....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 546/15 (A)
...Die bei der gebührenrechtlichen Vereinzelung von mit mehreren Gläubigern geführten Vergleichsgesprächen maßgeblichen Grundsätze (BGH, Urteil vom 3. Mai 2005 - IX ZR 401/00, aaO) können auf den hier gegebenen Fall der Vereinzelung von Verkaufsverhandlungen übertragen werden. Kayser Gehrlein Vill Lohmann Fischer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 312/12
...Insoweit ist aber weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht, dass den Beklagten durch die Vollstreckung der Geldforderung ein unersetzlicher Nachteil (§ 719 Abs. 2 ZPO) droht; insbesondere ist nicht ersichtlich, dass die Gläubiger im Falle der Aufhebung des Vollstreckungstitels - etwa wegen Mittellosigkeit - nicht in der Lage sein würden, beigetriebene Geldbeträge zurückzuzahlen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 101/17
...Auch wenn dabei zu berücksichtigen war, dass der Zuschlagsbeschluss nunmehr schon vier Jahre zurückliegt und seit dem Monat Oktober 2010 keine Nutzungsentschädigung gezahlt worden ist, der Gläubiger diese vielmehr gerichtlich geltend machen musste und sich nach den Feststellungen des Landgerichts auf die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an dem Grundstück der Tochter der Beschwerdeführerin...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2457/13
...Zivilsenat IX ZR 275/17 (Gegenstandswert einer (Gläubiger-)Anfechtungsklage) Der Streitwert wird auf 13.000 € festgesetzt. I. 1 Der Kläger will aus abgetretenem Recht gegen den Ehemann der Beklagten (fortan: Schuldner) eine titulierte Forderung in Höhe von 5.500 € nebst Zinsen sowie Kosten in Höhe von 1.716,60 € durchsetzen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 275/17
...Denn der Begriff der Fälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger die Leistung fordern kann, nicht den Zeitpunkt, in dem der Gläubiger die Leistung tatsächlich fordert (BGH, Urteile vom 23. Januar 2001 - X ZR 247/98, WM 2001, 687, 689 und vom 8....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 56/11
...Das Anfechtungsrecht ist jedoch auf die Konstellation zugeschnitten, dass sich der Gläubiger in der "kritischen" Zeit vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Forderung gegen den Gemeinschuldner beschafft, mit der oder gegen die er aufrechnen kann (vgl Kayser in: Kreft, InsO, 5....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 30/08 R
...Sie lässt auch keine Rechtsfehler erkennen. 12 b) Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe wird nicht schon durch eine einseitige Erklärung des Schuldners begründet, sondern setzt den Abschluss eines Vertrags zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner voraus. Für das Zustandekommen eines solchen Vertrags gelten die allgemeinen Vorschriften über Vertragsschlüsse (BGH, Urteil vom 18....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 208/15
...Die Pfändung in eigene Schuld ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie dazu dient, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft ist . 2b....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 82/10
...Der Kläger legt zur Darlegung der Forderungen der Gläubiger gegen die Schuldnerin die Insolvenztabelle vor. 3 Das Amtsgericht hat den Beklagten antragsgemäß auf Zahlung von 2.600 € nebst Zinsen sowie außergerichtlicher Kosten verurteilt. 4 Die dagegen eingelegte Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 272/16
...Sinn und Zweck des § 134 InsO sei, dass sich niemand auf Kosten seiner Gläubiger freigiebig zeigen solle. Daran fehle es, weil die Parteien bei Abschluss der Darlehensverträge davon ausgegangen seien, dass Bearbeitungsgebühren wirksam vereinbart seien. II. 6 Das hält rechtlicher Überprüfung stand....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 252/16
...Der Gläubiger eines solchen Anspruchs verfügt nicht erst dann über den für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderlichen Kenntnisstand, wenn ihm rechtskräftig eine Mitberechtigung an angemeldeten oder erteilten Schutzrechten zugesprochen wurde oder die Höhe seines ideellen Anteils geklärt ist. 2a....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 85/14
...Der Gläubiger der Gesellschafter wird insoweit auch nicht völlig schutzlos gestellt, denn er kann, wenn die weiteren haftungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, den Insolvenzverwalter nach § 60 InsO auf Schadensersatz in Anspruch nehmen (BGH, Urteil vom 17....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 232/17
...Damit ist das Rechtsschutzinteresse des Klägers in Bezug auf die Anfechtung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung entfallen (c). 10 a) Der Kläger war grundsätzlich befugt, als Gläubiger der Kapitalerträge und Schuldner der Kapitalertragsteuer (§ 44 Abs. 1 Satz 1 EStG) die Kapitalertragsteuer-Anmeldung des B anzufechten....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 45/15
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 302/16
...Dagegen kommt bezüglich des Produkts "Ihr Premium Anteil" ein Forderungsübergang unabhängig vom Vorstellungsbild des Zeugen H. schon deshalb nicht in Betracht, da dieser nicht Gläubiger der entsprechenden Forderungen war. 15 2. Im Fall A....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 267/13
...Die Besonderheit bei der Schuldübernahme besteht - wie vorstehend aufgezeigt - darin, dass nicht etwa die ursprüngliche Schuld aufgehoben und der neue Schuldner gegenüber dem Gläubiger eine neue Schuld begründet, sondern dass die ursprüngliche Schuld unverändert bestehen bleibt. Dementsprechend besteht auch der ursprüngliche Anspruch unverändert fort....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 88/13
...Im Streitfall geht es jedoch um die Pflichtverletzung eines Schuldners, für den andere, strengere Maßstäbe gelten. 25 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt ein Gläubiger grundsätzlich nicht schon dann fahrlässig, wenn er nicht erkennt, dass seine Forderung unberechtigt ist (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, NJW 2014, 2717 Rn. 33; vom 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 281/13
...Aus der in § 429 Abs. 3 Satz 1 BGB angeordneten entsprechenden Anwendung des § 423 BGB auf die Gesamtgläubigerschaft folge nicht, dass ein Gesamtgläubiger mit Wirkung für die übrigen Gläubiger einen Erlassvertrag mit dem Schuldner schließen könne. Ein Gesamtgläubiger sei daher nicht befugt, das auch anderen Gesamtgläubigern zustehende Recht allein aufzugeben. III. 4 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 98/15