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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Anleihebedingungen lauteten auszugsweise: 3 "§ 1 Form, Nennbetrag, Übertragbarkeit ... 4 (4) Die durch die Wandelschuldverschreibungen den Gläubigern (mit Ausnahme des zur Abwicklung eingeschalteten Kreditinstituts) eingeräumten Rechte sind nicht veräußerbar und außer im Todesfall nicht übertragbar. 5 § 2 Verzinsungen Die Wandelschuldverschreibungen sind (...) vom 27.05.1999 an mit 3,53 % jährlich...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 55/13
...Da ich weniger als 20 Gläubiger habe und als Angestellter arbeite, erfülle ich die Voraussetzungen von § 304 InsO. Deshalb bitte ich ggf. um Aussetzung des Verfahrens gemäß § 306 I InsO." 2 Im weiteren Verlauf des Eröffnungsverfahrens holte das Insolvenzgericht ein Gutachten zu den Eröffnungsvoraussetzungen ein....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 110/09
...Aufgrund dieser Rückgewähr lebten gemäß § 144 InsO die ursprünglichen Zahlungsansprüche der Gläubiger der GmbH wieder auf. Die Ansprüche der Gläubiger sind Insolvenzforderungen i.S. des § 38 InsO und wegen der Insolvenz der GmbH uneinbringlich i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 18/16
...Da dem Gläubiger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Sonderfall des § 110 VVG das Recht eingeräumt ist, gegen den Insolvenzverwalter auf Zahlung, beschränkt auf Leistung aus der Versicherungsforderung, zu klagen und auf diese Weise indirekt das Absonderungsrecht geltend zu machen, liefe es auf eine überflüssige Förmelei hinaus, den Gläubiger auf einen neuen Prozess nach Insolvenzeröffnung...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 311/12
...Zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Fiskus besteht kein eigenständiges Rechtsverhältnis, aus dem sich Ermittlungspflichten des FA zur Feststellung von Anfechtungsrechten des Insolvenzverwalters zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger ergeben . 1 I. Die Schuldnerin, eine GmbH, betrieb einen Imbiss und ein Restaurant. Ihre letzte Bilanz stellte die Schuldnerin für 2002 auf....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 201/10
...NV: Der Steuerberater hat hierfür seine aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie alle gegen ihn erhobenen Forderungen umfassend, belegmäßig und nachvollziehbar offenzulegen und anzugeben, ob und welche Vereinbarungen mit den Gläubigern getroffen worden sind, die erwarten lassen, dass die Schulden in geordneter Weise und in absehbarer Zeit beglichen werden können . 4....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 23/17
...Der Gläubiger ist Gesellschafter der i. GbR. Er hat vor dem Landgericht eine durch Urteil vom 12. Dezember 2007 bestätigte Beschlussverfügung erwirkt, mit der dem Schuldner unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel unter anderem untersagt wurde, mit der i. GbR innerhalb von drei Monaten in Wettbewerb zu treten. 2 Mit Beschluss vom 9....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 20/11
...April 2009 - XI ZR 78/08, BGHZ 180, 257 Rn. 11 mwN). 19 c) Die Auslegung der Klausel nach diesen Maßstäben führt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung erst mit der Inanspruchnahme des Bürgen durch den Gläubiger eintritt. Nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Klausel hat der Bürge erst nach Aufforderung durch die Bank Zahlung zu leisten....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 417/11
...Eine Aufrechnung der Pensionsverpflichtungen mit dem Freistellungsanspruch gegenüber der GmbH sei nicht möglich, weil die Gläubiger nicht identisch seien. Die Pensionsrückstellungen und der im Innenverhältnis mit der GmbH bestehende Freistellungsanspruch stellten unabhängig voneinander zu bilanzierende Wirtschaftsgüter dar....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 43/09
...Juli 2013 - II ZR 9/12, WM 2013, 1597 Rn. 14). 16 Auf dieser Grundlage ist danach zu differenzieren, ob der Gläubiger die ihm zustehende beziehungsweise bereits zugesprochene (§ 179 Abs. 2 InsO) Zug-um-Zug-Forderung als solche oder nur mit dem Schadensersatzbetrag ohne die Zug-um-Zug-Einschränkung angemeldet hat. Im ersten Fall ist die Wirksamkeit der - so nicht möglichen - Anmeldung zweifelhaft....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 383/12
...Der Schuldner kann dieses Recht - wenn der Gläubiger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässigerweise einen Prozess gegen ihn fortführt - vielmehr dahin geltend machen, dass die Gegenleistung in die Insolvenzmasse gezahlt werden soll. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juli 2011 aufgehoben....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 201/11
...., § 3 Rn. 124). 8 b) Die regelmäßige Verjährung ist hier aber nach den bislang getroffenen Feststellungen nicht mit dem Ende des Jahres 2008 abgelaufen. 9 aa) Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB vorbehaltlich hier nicht einschlägiger Sonderregelungen mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 183/13
...Die Gesellschafter treten mit ihren Auszahlungs- (Entnahme- und Ausschüttungsansprüchen) und Abfindungsansprüchen im Rang hinter die Erfüllung der Forderungen von Gläubigern des Geschäftsinhabers zurück. § 16 Abfindungsguthaben bei Beendigung der atypisch stillen Gesellschaft 1. Bei Beendigung der atypisch stillen Gesellschaft steht den Gesellschaftern ein Abfindungsguthaben zu....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 333/14
...Der hinterlegte Kaufpreis sollte vorrangig dazu verwendet werden, die vertragsgemäße Lastenfreistellung zu erreichen, indem an die jeweiligen Gläubiger die von ihnen geforderten Ablösungsbeträge zu zahlen seien. Der Verkäufer wies den Notar diesbezüglich an, alle ihn im Zusammenhang mit dem Vertragsvollzug treffenden Kosten aus dem Notaranderkonto zu begleichen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 37/15
...Entscheidend für die Gewinnzurechnung bei den Neugesellschaftern sei danach im Streitfall, dass der Ertrag des Unternehmens von der Zuführung neuer Mittel durch die Neugesellschafter abhängig gewesen sei bzw. dass die Gläubiger zum Forderungsverzicht nur unter der Voraussetzung bereit gewesen seien, dass durch Einlagen der Neugesellschafter ein Teil ihrer Forderungen beglichen werde....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV R 38/10
...Ein Gläubiger, der einen Vollstreckungstitel gegen einen eingetragenen Eigentümer noch unter dessen früheren Namen erwirkt habe, müsse ohne Weiteres erkennen können, dass kein neuer Eigentümer eingetragen, sondern eine Zwangsvollstreckung nach § 866 ZPO weiterhin möglich sei....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 53/18
...So sei fraglich, ob für die vorliegende Fallkonstellation tatsächlich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Verjährungsbeginn bei unübersichtlicher oder zweifelhafter Rechtslage herangezogen werden könne. 12 Der Beginn der in § 195 BGB auf drei Jahre festgelegten regelmäßigen Verjährungsfrist hänge nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB unter anderem davon ab, wann "der Gläubiger von den den Anspruch...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 516/14
...Zwar komme es insoweit für einen Bereicherungsanspruch nur darauf an, dass der Gläubiger dessen objektive Voraussetzungen kenne, während es unerheblich sei, ob er hieraus zutreffende rechtliche Schlussfolgerungen ziehe....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 348/09
...Oktober 2009 vergewissert, dass weitere Gläubiger dem Zwangsversteigerungsverfahren nicht beigetreten seien. 9 Der Beklagte hat gegen den Kläger wegen eines Dienstvergehens durch Verletzung der Amtspflichten als Notar nach § 54b Abs. 1 und Abs. 3 Satz 4 BeurkG in zwei Fällen eine Geldbuße in Höhe von 500 € verhängt....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. NotSt (Brfg) 2/14
...Zur Auslegung einer Erklärung, wonach die Grundschuld nur verwertet werden darf, wenn der Gläubiger sicherstellt, dass der Kredit zweckentsprechend zur Bebauung verwendet wird . Die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss der Zivilkammer 51 des Landgerichts Berlin vom 4. Dezember 2008 wird zurückgewiesen. Die Schuldnerin trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 2/09