...Schließlich rügt der Kläger allgemein einen Verstoß des LSG gegen den Vorrang des Gesetzes, eine unzulässige Prüfung des Verfahrensrechts des EGMR und das Unterlassen einer Vorlage an das BVerfG, einen Verstoß gegen das Fairnessgebot, die fehlende Berücksichtigung der Gewährleistungen der EMRK sowie eine fehlende Auseinandersetzung des LSG mit der Rechtsprechung des EGMR und eine falsche Kostenentscheidung...