...Im Hinblick auf die Gewährleistung der amtsangemessenen Lebensführung ist einerseits zu berücksichtigen, welche Mittel einem Beamten einer bestimmten Besoldungsstufe durchschnittlich zur Verfügung stehen und andererseits, wie stark die finanzielle Belastung durch die in Rede stehenden Aufwendungen diese Lebensführung beeinträchtigt, also dem Beamten noch zugemutet werden kann....