...Gesetzliche Korrektive gebe es nicht, da die Anwendung von § 27 ErbStG auf Erwerber der Steuerklasse I beschränkt sei. 4 Nachdem der Gesetzgeber mittlerweile verschiedentlich an die objektiv erwartbare Ertragslaufzeit angeknüpft habe, so in § 193 Abs. 3 Satz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) sowie in § 185 Abs. 3 Satz 2 BewG, stelle sich die Frage, ob die unter Heranziehung des Ertragswertverfahrens...