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Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)
Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken


Ausfertigungsdatum: 29.01.1998

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 V v. 5.7.2017 I 2272

§ 1 Allgemeine Vorschriften
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Farbstoffe
§ 4 Süßungsmittel
§ 5 Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel
§ 6 Zusatzstoffe für Säuglings- und Kleinkindernahrung
§ 6a Zusatzstoffe für Trinkwasser
§ 7 Höchstmengenfestsetzungen
§ 8 Verwendung von Lebensmitteln mit Zusatzstoffen
§ 9 Kenntlichmachung
§ 9a Übergangsvorschrift
§ 9b Weitergeltung der Regelungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
§ 10 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 und § 7) Zusatzstoffe, die zum Färben von Lebensmitteln oder zum Erzielen von Farbeffekten bei Lebensmitteln zugelassen sind
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 und § 7) Zum Süßen von Lebensmitteln zugelassene Zusatzstoffe
Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Allgemein zugelassene Zusatzstoffe
Anlage 4 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Begrenzt zugelassene Zusatzstoffe
Anlage 5 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Zusatzstoffe, die für Lebensmittel zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zugelassen sind
Anlage 6 (zu § 6 und § 7) In Säuglings- und Kleinkindernahrung zugelassene Zusatzstoffe
Anlage 6a (zu § 6a) Zusatzstoffe, die für Trinkwasser zugelassen sind
Anlage 7 (zu § 5 Abs. 1) Zusatzstoffe für bestimmte technologische Zwecke

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