Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)
Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken

Ausfertigungsdatum: 29.01.1998


Anlage 5 ZZulV (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Zusatzstoffe, die für Lebensmittel zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zugelassen sind

(Fundstelle: BGBl. I 2000, 1537 - 1545;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


E-NummerZusatzstoffAbkürzung
123
E 200SorbinsäureSs
E 202Kaliumsorbat
E 203Calciumsorbat
E 210BenzoesäureBs
E 211Natriumbenzoat
E 212Kaliumbenzoat
E 213Calciumbenzoat
E 214Ethyl-p-hydroxybenzoatPHB
E 215Natriumethyl-p-hydroxybenzoat
E 218Methyl-p-hydroxybenzoat
E 219Natriummethyl-p-hydroxybenzoat


LebensmittelHöchstmenge (mg/kg bzw. mg/l), berechnet als freie Säure
SsBsPHBSs + BsSs + PHBSs + Bs + PHB
1234567
Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke (ausgenommen Getränke auf Milchbasis)300150 250 Ss + 150 Bs  
Teekonzentrate; Früchte- oder Kräuterteekonzentrate (Flüssigkeit)   600  
Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung   2 000  
Obst-/Fruchtwein (auch alkoholfrei); Made wine200     
Sod...saft oder Sodet...saft500200    
Alkoholfreies Bier im Fass 200    
Met200     
Spirituosen mit weniger als 15 Vol.-% Alkohol200200 400  
Füllungen von Ravioli und ähnlichen Erzeugnissen1 000     
Zuckerarme Konfitüren, Gelees, Marmeladen sowie ähnliche Erzeugnisse mit reduziertem Brennwert oder zuckerfrei und andere Aufstriche auf Früchtebasis; Mermeladas 500 1 000  
Kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und Gemüse   1 000  
Trockenfrüchte1 000     
Frugtgrod oder Rote Grütze1 000500    
Früchte- oder Gemüsezubereitungen, einschließlich Saucen auf Früchtebasis (ausgenommen Konserven von Mark, Mousse, Kompott, Salaten und ähnlichen Erzeugnissen)1 000     
Gemüse in Essig, Lake oder Öl (ausgenommen Oliven)   2 000  
Kartoffelteig oder vorgebackene Kartoffeln, geschnitten2 000     
Gnocchi1 000     
Polenta200     
Oliven oder Zubereitungen auf Olivenbasis1 000500 1 000  
Geleeüberzug von gekochten, gepökelten oder getrockneten Fleischerzeugnissen; Pasteten    1 000 
Oberflächenbehandlung von getrockneten Fleischerzeugnissen     qs
Teilweise haltbar gemachte Fischerzeugnisse, einschließlich Fischrogenerzeugnisse   2 000  
Gesalzener, getrockneter Fisch   200  
Crangon crangon und Crangon vulgaris, gekocht   6 000  
Abgepackter und geschnittener Käse1 000     
Nicht reifender Käse1 000     
Schmelzkäse2 000     
Schichtkäse und Käse mit beigegebenen Lebensmitteln1 000     
Nicht hitzebehandelte Dessertspeisen auf Milchbasis   300  
Dickgelegte Milch1 000     
Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei)   5 000  
Eiprodukte, getrocknet, konzentriert, gefroren oder tiefgefroren1 000     
Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot2 000     
Vorgebackene und abgepackte Backwaren und brennwertvermindertes Brot für den Einzelhandel2 000     
Feine Backwaren mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,652 000     
Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis sowie überzogene Nüsse    1 000 (davon 300 PHB max.) 
Rührteig; Panaden2 000     
Süßwaren (außer Schokolade)     1 500 (davon 300 PHB max.)
Kaugummi   1 500  
Überzüge, Toppings (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke und Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse)1 000     
Fettemulsionen (ausgenommen Butter) mit einem Fettgehalt von 60% oder mehr1 000     
Fettemulsionen mit einem Fettgehalt von weniger als 60%2 000     
Emulgierte Saucen mit einem Fettgehalt von 60% oder mehr1 000500 1 000  
Emulgierte Saucen mit mit einem Fettgehalt von weniger als 60%2 0001 000 2 000  
Nicht emulgierte Saucen   1 000  
Feinkostsalate   1 500  
Senf   1 000  
Würzmittel   1 000  
Flüssige Suppen und Brühen (außer in Dosen)   500  
Aspik1 000500    
Diätische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke; Diätnahrung, die als Mahlzeit oder Tagesration für Übergewichtige bestimmt ist   1 500  
Flüssige Tafelsüßen mit einem Wassergehalt von mehr als 75 vom Hundert500     
Pektinlösungen zur Behandlung von Trockenobst einschließlich Weinbeeren10 000     
Flüssige Enzymzubereitungen:      
Lab und Labaustauscher12 00012 00010 000   
andere Enzyme5 0005 0005 000   
...Mehu und Makeutettu ...Mehu500200    
Fleisch-, Fisch-, Krebstier- und Kopffüßeranaloge und Käse auf der Grundlage von Eiweiß2 000     
Dulce de membrillo 1 000    
Marmelada   1 500  
Ostkaka2 000     
Pasha1 000     
Semmelknödelteig2 000     
Käse und Käseanaloge (nur Oberflächenbehandlung)qs     
Gekochte rote Rüben 2 000    
Häute auf Kollagenbasis mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,6qs     
Eiermalfarbe 4 0004 0005 000  
Krebstiere und Weichtiere, gekocht1 0002 000
Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form2 000
Aromen   1 500  
Fischerzeugnis-Imitate auf Algenbasis1 000500
Bier im Fass, das mehr als 0,5 % vergärbaren Zucker und/oder Fruchtsäfte oder Fruchtsaftkonzentrate enthält200200400
Ungeschälte frische Zitrusfrüchte (nur Oberflächenbehandlung)20
Nahrungsergänzungsmittel in trockener Form, die Zubereitungen von Vitamin A oder von Kombinationen aus Vitamin A und D enthalten1 000
im verzehrfertigen
Erzeugnis


E-NummerZusatzstoff
12
E 220Schwefeldioxid
E 221Natriumsulfid
E 222Natriumhydrogensulfit
E 223Natriummetabisulfit
E 224Kaliummetabisulfit
E 226Calciumsulfit
E 227Calciumbisulfit
E 228Kaliumbisulfit

LebensmittelHöchstmenge (mg/kg bzw. mg/l), berechnet als SO2
12
Burger meat mit einem Gemüse- und/oder Getreideanteil von mindestens 4%450
Breakfast sausages450
Longaniza fresca und Butifarra fresca450
Getrocknete und gesalzene Dorschfische (Gadidae)200
Krebstiere und Kopffüßer;in den
essbaren
Teilen
– frisch, gefroren und tiefgefroren150
– Krebstiere der Familien Penaeidae,
Solenoceridae, Aristaeidae:
– weniger als 80 Einheiten150
– zwischen 80 und 120 Einheiten200
– mehr als 120 Einheiten300

Krebstiere und Kopffüßer:
– gekocht50
– gekochte Krebstiere der Familien Penaeidae, Solenoceridae, Aristaeidae:
– weniger als 80 Einheiten135
– zwischen 80 und 120 Einheiten180
– mehr als 120 Einheiten270
Hartkekse50
Stärke50
Sago30
Graupen30
Kartoffeltrockenerzeugnisse400
Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis50
Geschälte Kartoffeln50
Verarbeitete (einschließlich gefrorene oder tiefgefrorene) Kartoffeln100
Kartoffelteig100
Weiße Gemüsesorten, getrocknet400
Weiße Gemüsesorten, verarbeitet (einschließlich gefrorene oder tiefgefrorene weiße Gemüsesorten)50
Getrockneter Ingwer150
Getrocknete Tomaten200
Meerrettichzubereitung800
Pulpe von Speisezwiebeln, Knoblauch und Schalotten300
Gemüse und Obst in Essig, Öl oder Lake (ausgenommen Oliven und gelbe Paprika in Lake)100
Gelbe Paprika in Lake500
Verarbeitete Pilze (einschließlich gefrorene Pilze)50
Trockenpilze100
Trockenfrüchte 
-Aprikosen, Pfirsiche, Trauben, Pflaumen oder Feigen2 000
-Bananen1 000
-Äpfel oder Birnen600
-Andere (einschließlich Nüsse mit Schale)500
Getrocknete Kokosnüsse50
Obst, Gemüse, Angelikawurzel und Zitrusschalen, kandiert, kristallisiert oder glasiert100
Konfitüren, Gelees und Marmeladen (ausgenommen Konfitüre extra oder Gelee extra) oder ähnliche Fruchtaufstriche, einschließlich brennwertverminderte Erzeugnisse50
Jams, jellies und marmelades aus geschwefelten Früchten100
Pastetenfüllungen auf Früchtebasis100
Würzmittel auf Zitrussaftbasis200
Traubensaftkonzentrat zur Selbstherstellung von Wein2 000
Mostarda di frutta100
Obstgeliersaft und flüssiges Pektin zur Abgabe an den Verbraucher im Sinne des § 2 Nr. 5 Halbsatz 1800
Weiße Herzkirschen, rehydratisierte Trockenfrüchte und Litschis in Gläsern100
Zitronenscheiben in Gläsern250
Zuckerarten im Sinne der Zuckerartenverordnung (ausgenommen Glukosesirup), auch getrocknet10
Glukosesirup, auch getrocknet20
Speisesirup oder Melasse70
Andere Zuckerarten40
Überzüge (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke oder Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse)40
Orangen-, Grapefruit-, Apfel- und Ananassaft für die Abgabe aus Großbehältern in der Gastronomie und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung50
Limonen- oder Zitronensaft350
Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften mit mindestens 2,5% Gerste (barley water)350
Andere Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften oder zerkleinerten Früchten; capile groselha250
Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, die Fruchtsaft enthalten20 (nur als Gehalt aus dem Konzentrat)
Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke mit mindestens 235 g/l Glukosesirup50
Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung70
Süßwaren auf Glukosesirupbasis50 (nur als Gehalt aus dem Glukosesirup)
Bier20
Bier mit Nachgärung im Fass50
Alkoholfreier Wein200
Made wine260
Obst-/Fruchtwein, Obst-/Fruchtschaumwein (jeweils einschließlich alkoholfreie Erzeugnisse)200
Met200
Gärungsessig170
Senf, außer Dijon-Senf250
Dijon-Senf500
Gelatine50
Fleisch-, Fisch- oder Krebstieranaloge auf Proteinbasis200
Marinierte Nüsse50
Zuckermais, vakuumverpackt100
Destillierte alkoholische Getränke mit ganzen Birnen50
Salsicha fresca450
Tafeltrauben10
Frische Litschis10
(in den essbaren Teilen)
Heidelbeeren (nur Vaccinium corymbosum)10
Zimt (nur Cinnamomum ceylanicum)150


E-NummerBezeichnungLebensmittelVerwendete Höchstmenge
(berechnet als NaNO2) mg/kg
Höchstmenge (§ 2 Nr. 2)
(berechnet als NaNO2) mg/kg
E 249KaliumnitritFleischerzeugnisse150
E 250NatriumnitritSterilisierte Fleischerzeugnisse
(Fo> 3,00)
100
Traditionelle nassgepökelte Fleisch-
erzeugnisse (1):
Wiltshire bacon(1.1);
Entremeada entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), Toucinho fumado(1.2)
und ähnliche Erzeugnisse
175
Wiltshire ham (1.1)
und ähnliche Erzeugnisse
100
Rohschinken nassgepökelt (1.6) und ähnliche Erzeugnisse50
Cured tongue (1.3)50
Traditionelle trockengepökelte Fleischerzeugnisse (2):
Dry cured bacon (2.1)
und ähnliche Erzeugnisse
175
Dry cured ham (2.1);
Jamón curado, paleta curada, lomo embuchado y cecina (2.2)
100
Presunto, presunto da pá und paio do lombo (2.3) und ähnliche Erzeugnisse
Rohschinken trockengepökelt (2.5) und ähnliche Erzeugnisse50
Andere traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse (3):
Vysočina
Selský salám
Turistickýtrvanlivýsalám
Poličan
Herkules
Loveckýsalám
Dunajská klobása
Paprikáš (3.5)
und ähnliche Erzeugnisse
180
Rohschinken
trocken-/nassgepökelt (3.1) und ähnliche Erzeugnisse
Jellied veal and brisket (3.2)
50


Verwendete Höchstmenge
(berechnet als NaNO3) mg/kg
Höchstmenge (§ 2 Nr. 2)
(berechnet als NaNO3) mg/kg
E 251
E 252
Kaliumnitrat
Natriumnitrat
Nicht wärmebehandelte
Fleischerzeugnisse
150
Traditionelle nassgepökelte Fleischerzeugnisse (1):
Kylmäsavustettu poronliha
Kallrökt renkött (1.4)
300
Wiltshire bacon und
Wiltshire ham (1.1);
Entremeada
Entrecosto, chispe, orelheira e
cabeça (salgados),
Toucinho fumado (1.2)
Rohschinken nassgepökelt (1.6)
und ähnliche Erzeugnisse
250
Bacon, Filet de bacon (1.5); und ähnliche Erzeugnisse250
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Cured tongue (1.3)10
Traditionelle trockengepökelte Fleischerzeugnisse (2):
Dry cured bacon and Dry cured ham (2.1);
Jamón curado, paleta curada, lomo embuchado y cecina (2.2)
Presunto, presunto da pá und paio do lombo (2.3);
Rohschinken trockengepökelt (2.5)
und ähnliche Erzeugnisse
250
Jambon sec, jambon sel sec et autres piêces maturées séchées similaires (2.4)250
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Andere traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse (3):
Rohwürste
(Salami und Kantwurst) (3.3)
300
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Rohschinken
trocken-/nassgepökelt (3.1)
und ähnliche Erzeugnisse
250
Salchichón y chorizo tradicionales de larga curanción (3.4);
Saucissons secs (3.6)
und ähnliche Erzeugnisse
250
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Jellied veal and brisket (3.2)10
Hartkäse, halbfester Schnittkäse und Schnittkäse150
(in der Käsereimilch oder gleichwertige Menge
bei Zusatz nach Entzug von Molke und Zusatz von Wasser)
Käseanaloge auf Milchbasis
Eingelegte Heringe und Sprotten500

(1)
Fleischerzeugnisse werden in eine Pökellösung eingelegt, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(1.1)
Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen.
(1.2)
3- bis 5-tägige Tauchpökelung. Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivität.
(1.3)
Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochen.
(1.4)
Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung. Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an.
(1.5)
4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °C.
(1.6)
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(2)
Beim Trockenpökeln wird eine trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisations-/Reifezeit schließt sich an. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(2.1)
Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen.
(2.2)
Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen an.
(2.3)
10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten an.
(2.4)
Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von 1 Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten an.
(2.5)
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(3)
Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen. Die Erzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(3.1)
Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung). Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(3.2)
Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stunden lang.
(3.3)
Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7.
(3.4)
Reifedauer von mindestens 30 Tagen.
(3.5)
Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird. Fermentierte Erzeugnisse werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchert.
(3.6)
Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten. Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10 bis 12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an. Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7.

Liste 2
Andere Konservierungsmittel
E-NummerZusatzstoffLebensmittelHöchstmenge
1234
E 231Orthophenylphenol)Zitrusfrüchte12 mg/kg,
E 232Natriumorthophenylphenol
(jeweils nur zur Oberflächenbehandlung)
)  berechnet als Orthophenylphenol
E 234Nisin Grieß- und Tapiokapudding und ähnliche Erzeugnisse
Gereifter Käse und Schmelzkäse
Clotted cream
Mascarpone
Pasteurisiertes Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei)
3 mg/kg
   12,5 mg/kg
   10 mg/kg
   10 mg/kg 
   
   6,25 mg/l
E 235Natamycin
(nur zur Oberflächenbehandlung)
Hartkäse, Schnittkäse und halbfester Schnittkäse; getrocknete, gepökelte Würste1 mg/qdm Oberfläche (5 mm unter der Oberfläche nicht nachweisbar)
E 239Hexamethylentetramin Provolone-Käse25 mg/kg, berechnet als Formaldehyd 3 000 mg/kg
E 280Propionsäure)Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot 
E 281Natriumpropionat) 
E 282Calciumpropionat) 
E 283Kaliumpropionat)Brot mit reduziertem Energiegehalt; Vorgebackenes und abgepacktes Brot; Abgepackte Feine Backwaren (einschließlich Mehlwaren "flour confectionary") mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,65; Abgepackte rolls, buns und pitta)2 000 mg/kg
      
   Christmas pudding; Abgepacktes Brot)1 000 mg/kg
      
   Polsebrod, boller und dansk flutes, vorverpackt Käse oder Käseanaloge (nur zur Oberflächenbehandlung)2 000 mg/kg
    
   qs
    
   jeweils berechnet als Propionsäure
E 284Borsäure)Störrogen (Kaviar)4 g/kg,
E 285Natriumtetraborat
(Borax)
)  berechnet als Borsäure
E 1105Lysozym Gereifter Käseqs


E-NummerZusatzstoffLebensmittelHöchstmenge (mg/kg)
1234
E 310PropylgallatFette und Öle für die gewerbliche
Herstellung von wärmebehandelten
Lebensmitteln
200 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)
E 311Octylgallat100 (BHT)
E 312DodecylgallatBratöl und -fett, außer Oliventresteröl
E 319Tert.-Butylhydrochinon (TBHQ)Schmalz; Fischöl; Rinder-, Geflügel-
und Schaffett
jeweils auf den Fettgehalt bezogen
E 320Butylhydroxyanisol (BHA)Kuchenmischungen
Knabbererzeugnisse auf Getreidebasis
Milchpulver für Verkaufsautomaten
200 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)
E 321Butylhydroxytoluol (BHT)Trockensuppen und -brühen
Saucen
Trockenfleisch
Verarbeitete Nüsse
Vorgekochte Getreidekost
jeweils auf den Fettgehalt bezogen
Würzmittel200 (Gallate und BHA, einzeln oder in Kombination) auf den Fettgehalt bezogen
Trockenkartoffeln25 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)
Kaugummi
Nahrungsergänzungsmittel
400 (Gallate, TBHQ, BHT und BHA, einzeln oder in Kombination)
Etherische Öle1 000 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)
Andere Aromen als etherische Öle100 (Gallate, einzeln oder in Kombination) 200 (TBHQ, BHA, einzeln oder in Kombination)
E 315
E 316
Isoascorbinsäure
Natriumisoascorbat
Gepökelte Fleischerzeugnisse oder
haltbar gemachte Fleischerzeugnisse
500
Haltbar gemachte oder teilweise haltbar gemachte Fischerzeugnisse1 500
Fisch mit roter Haut, gefroren oder tiefgefroren1 500
jeweils berechnet als Isoascorbinsäure
E 392Extrakt aus RosmarinPflanzenöle (ausgenommen natives Öl und Olivenöl) und Fett, sofern der Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren mehr als 15 % (Massenanteil) des Gesamtfettsäuregehalts beträgt, zur Verwendung in nicht wärmebehandelten Lebensmitteln30 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Fischöle und Algenöl50 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Schmalz, Rinder-, Geflügel-, Schaf- und Schweinefett
Fette und Öle für die gewerbliche Herstellung von wärmebehandelten Lebensmitteln
Bratöl und -fett, außer Olivenöl und Oliventresteröl
Knabbererzeugnisse (Snacks auf Getreide-, Kartoffel- oder Stärkebasis)
Saucen100 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Feine Backwaren200 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Nahrungsergänzungsmittel400 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Trockenkartoffeln
Eierzeugnisse
Kaugummi
200 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Milchpulver für Verkaufsautomaten
Würzmittel
Verarbeitete Nüsse
200 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Trockensuppen und -brühen50 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Trockenfleisch150 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Fleisch- und Fischerzeugnisse, außer Trockenfleisch und getrockneter Wurst150 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Getrocknete Wurst100 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Aromen1 000 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Trockenmilch zur Herstellung von Speiseeis30 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
E 5864-HexylresorcinFrische, gefrorene und tiefgefrorene Krebstiere2 als Rückstand in Krebstierfleisch