(ZVG)
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung


Ausfertigungsdatum: 24.03.1897

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 24.5.2016 I 1217

Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
I. Anordnung der Versteigerung
II. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens
III. Bestimmung des Versteigerungstermins
IV. Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen
V. Versteigerung
VI. Entscheidung über den Zuschlag
VII. Beschwerde
VIII. Verteilung des Erlöses
IX. Grundpfandrechte in ausländischer Währung
Dritter Titel Zwangsverwaltung
Zweiter Abschnitt Zwangsversteigerung von Schiffen, Schiffsbauwerken und Luftfahrzeugen im Wege der Zwangsvollstreckung
Erster Titel Zwangsversteigerung von Schiffen und Schiffsbauwerken
Zweiter Titel Zwangsversteigerung von Luftfahrzeugen
Dritter Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in besonderen Fällen