Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV)
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte


Ausfertigungsdatum: 15.10.2009

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.12.2018 I 2468

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Angaben zum Institut
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Unterabschnitt 2a Absicherung für den Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten
Unterabschnitt 3 Anzeigewesen
Unterabschnitt 4 Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Abschnitt 4 Besondere Angaben zu Zahlungsdiensten und dem E-Geld-Geschäft
Abschnitt 5 Abschlussorientierte Berichterstattung
Unterabschnitt 1 Lage des Instituts (einschließlich geschäftliche Entwicklung sowie Ergebnisentwicklung)
Unterabschnitt 2 Feststellungen, Erläuterungen zur Rechnungslegung
Abschnitt 6 Datenübersichten  
Abschnitt 7 Schlussvorschriften