Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. ZahlPrüfbV
  4. § 25
< § 24
Anlage 1 >

Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV)
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte

Ausfertigungsdatum: 15.10.2009


§ 25 ZahlPrüfbV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz