Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV)
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte

Ausfertigungsdatum: 15.10.2009


Anlage 1 ZahlPrüfbV (zu § 8 Absatz 3) Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2475)



Institutsnummer:

Name des Instituts:

Laufende
Nummer
Auslagerungsunternehmen
Inklusive Adresse
Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am)
Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen