Stand: Zuletzt geändert durch Art. 202 V v. 31.8.2015 I 1474
Erster Abschnitt  Beendigung der Wertpapierbereinigung
Zweiter Abschnitt  Verwendung der nach Abschluß der
Wertpapierbereinigung verbleibenden Beträge für den
Lastenausgleich
Dritter Abschnitt  Entschädigung nach Abschluß
der Wertpapierbereinigung
Vierter Abschnitt  Vorschriften für Schuldverschreibungen
verlagerter Geldinstitute und Berliner Altbanken
Fünfter Abschnitt  Vorschriften für saarländische
Wertpapiere
Sechster Abschnitt  Verschiedene Vorschriften
Siebenter Abschnitt  Schlußvorschriften