Stand: Zuletzt geändert durch Art. 202 V v. 31.8.2015 I 1474
Erster Abschnitt Beendigung der Wertpapierbereinigung
Zweiter Abschnitt Verwendung der nach Abschluß der
Wertpapierbereinigung verbleibenden Beträge für den
Lastenausgleich
Dritter Abschnitt Entschädigung nach Abschluß
der Wertpapierbereinigung
Vierter Abschnitt Vorschriften für Schuldverschreibungen
verlagerter Geldinstitute und Berliner Altbanken
Fünfter Abschnitt Vorschriften für saarländische
Wertpapiere
Sechster Abschnitt Verschiedene Vorschriften
Siebenter Abschnitt Schlußvorschriften