Wirtschaftssicherstellungsverordnung (WiSiV)
Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem
Gebiet der gewerblichen Wirtschaft
Ausfertigungsdatum: 12.08.2004
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 266 V v. 31.8.2015 I 1474
Erster Abschnitt  Anwendungsbereich, Voraussetzungen und
Grenzen
Zweiter Abschnitt  Vorrangverträge
Dritter Abschnitt  Verpflichtung durch Verwaltungsakt
Vierter Abschnitt  Warenbewirtschaftung
Fünfter Abschnitt  Zuständigkeiten und Schlussbestimmungen