Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG)
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der
Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
Ausfertigungsdatum: 24.08.1965
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 20 G v. 12. 8.2005 I 2354
Erster Teil Vorsorgemaßnahmen
Zweiter Teil Vorschriften für den Verteidigungsfall
Dritter Teil Gemeinsame Vorschriften
Vierter Teil Straf- und Bußgeldbestimmungen
Fünfter Teil Schlußbestimmungen