Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG)
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung

Ausfertigungsdatum: 24.08.1965


§ 37 WasSiG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.