Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG)
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung

Ausfertigungsdatum: 24.08.1965


Schlußformel WasSiG

Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.