Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 24.9.2009 I 3145
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Einrichtung des Vereinsregisters
Abschnitt 2 Führung des Vereinsregisters
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für das maschinell geführte
Vereinsregister
Unterabschnitt 1 Einrichtung des maschinell geführten Vereinsregisters
Unterabschnitt 2 Anlegung des maschinell geführten Registerblatts
Unterabschnitt 3 Maschinelle Führung des Vereinsregisters
Unterabschnitt 4 Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
Unterabschnitt 5 Automatisierter Abruf von Daten
Unterabschnitt 6 Schlußbestimmungen