Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 24.9.2009 I 3145
Abschnitt 1  Zuständigkeit, Einrichtung des Vereinsregisters
Abschnitt 2  Führung des Vereinsregisters
Abschnitt 3  Besondere Vorschriften für das maschinell geführte
Vereinsregister
Unterabschnitt 1  Einrichtung des maschinell geführten Vereinsregisters
Unterabschnitt 2  Anlegung des maschinell geführten Registerblatts
Unterabschnitt 3  Maschinelle Führung des Vereinsregisters
Unterabschnitt 4  Einsicht in das maschinell geführte Vereinsregister
Unterabschnitt 5  Automatisierter Abruf von Daten
Unterabschnitt 6  Schlußbestimmungen