Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll (VerifZusAusfG)
Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen) sowie zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 22. September 1998
Ausfertigungsdatum: 29.01.2000
Stand: Das G ist gem. § 23 Abs. 1 iVm Bek. v. 10.5.2004 II 789 mWv 30.4.2004 in Kraft getreten
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Sicherungsmaßnahmen nach dem
Verifikationsabkommen
Dritter Abschnitt Sicherungsmaßnahmen nach dem Zusatzprotokoll
Vierter Abschnitt Finanzielle Regelungen
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften