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Verdienststatistikgesetz (VerdStatG)
Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten


Ausfertigungsdatum: 21.12.2006

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 28.7.2015 I 1400

§ 1 Zwecke der Verdienststatistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Art der Erhebungen, Stichprobenauswahl, Erhebungseinheiten
§ 3 Erhebung der Arbeitsverdienste
§ 4 Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste
§ 5 Erhebung der Struktur der Arbeitskosten
§ 6 Erprobung der Verwendung von Verwaltungsdaten
§ 7 Hilfsmerkmale
§ 8 Auskunftspflicht
§ 9 Übermittlung von Einzelangaben
§ 10 Verordnungsermächtigung
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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