Verdienststatistikgesetz (VerdStatG)
Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten

Ausfertigungsdatum: 21.12.2006


§ 6 VerdStatG Erprobung der Verwendung von Verwaltungsdaten

Für die Erhebung nach § 4 wird beginnend mit der Erfassung für das Kalenderjahr 2014 untersucht, welche der in § 4 Absatz 1 genannten Erhebungsmerkmale sich durch die Verknüpfung mit den Daten der Sozialversicherung unter Nutzung des Hilfsmerkmals der Versicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzen lassen.