Verdienststatistikgesetz (VerdStatG)
Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten

Ausfertigungsdatum: 21.12.2006


§ 1 VerdStatG Zwecke der Verdienststatistik, Anordnung als Bundesstatistik

Für Zwecke wirtschaftspolitischer Planungsentscheidungen sowie zur Erfüllung von Berichtspflichten nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften wird eine Bundesstatistik der Arbeitsverdienste und Arbeitskosten durchgeführt.