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Textil- und Modenäherausbildungsverordnung (TexModNäherAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin


Ausfertigungsdatum: 25.06.2015

Stand: Die V tritt gem. § 20 mit Ablauf des 31.7.2021 außer Kraft

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
§ 7 Ziel und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt
§ 9 Prüfungsbereich Zuschneiden und Nähen
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
§ 10 Ziel und Zeitpunkt
§ 11 Inhalt
§ 12 Prüfungsbereiche
§ 13 Prüfungsbereich Fertigungstechniken
§ 14 Prüfungsbereich Planung und Fertigung
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung
§ 17 Fortsetzung der Berufsausbildung
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19 Evaluierung
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin

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