Textil- und Modenäherausbildungsverordnung (TexModNäherAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin

Ausfertigungsdatum: 25.06.2015


§ 5 TexModNäherAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.