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Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV)
Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch


Ausfertigungsdatum: 20.02.2018

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums
§ 3 Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle
§ 4 Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze
§ 5 Anforderungen an die Datenübermittlung
§ 6 Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen
§ 7 Rückübermittlung der Antwortdatensätze
§ 8 Weiterverwendung der Antwortdatensätze
§ 9 Verfahrensgrundsätze
§ 10 Kosten der Vermittlungsstelle
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 12 Rückübermittlung an die Vermittlungsstelle
Schlussformel
§ 13 Abgleich nach § 118 Abs. 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 14 Rückübermittlung an die Träger der Sozialhilfe
§ 15 Überwachung des Dateneingangs, Datenlöschung
§ 16 Kosten der Vermittlungsstelle
§ 17 Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5

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