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Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV)
Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Ausfertigungsdatum: 20.02.2018


Schlussformel SozhiDAV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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