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Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG)
Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen


Ausfertigungsdatum: 20.07.2017

§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Verbot lauter Güterwagen
§ 4 Ausnahmen vom Verbot
§ 5 Befreiungen vom Verbot
§ 6 Berechnung der Schallemission und Schallimmission
§ 7 Pflichten der Betreiber der Schienenwege und der Zugangsberechtigten
§ 8 Auskunftspflichten für Betreiber der Schienenwege und für Zugangsberechtigte
§ 9 Zuständige Behörden
§ 10 Überwachung durch die zuständigen Behörden
§ 11 Maßnahmen bei Verstößen
§ 12 Zwangsgeld
§ 13 Bußgeldvorschriften
§ 14 Abweichungsfestigkeit

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