Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG)
Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen

Ausfertigungsdatum: 20.07.2017


§ 1 SchlärmschG Anwendungsbereich des Gesetzes

Dieses Gesetz findet Anwendung auf laute Güterwagen, die auf der regelspurigen öffentlichen Eisenbahninfrastruktur in Deutschland zum Einsatz kommen.