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Schadenersatzvorauszahlungsgesetz (SchaEVZG)
Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger


Ausfertigungsdatum: 14.12.1988

Eingangsformel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundsätze
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9 Höhe der staatlichen Vorauszahlung
§ 10 Antragsberechtigung
§ 11 Zuständigkeit des Gerichts
§ 12 Entscheidung durch das Gericht
§ 13 Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung in besonderen Fällen
§ 14 Leistungen durch die Staatliche Versicherung der DDR
§ 15 Ausgleichszahlung ohne Vollstreckungstitel
- Schlußbestimmungen
§ 16
§ 17
§ 18
Schlußformel

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