Die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung erfolgt auf Antrag. Antragsberechtigt sind 
        
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                Staatsbürger der DDR, 
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                Ausländer mit zeitlich unbefristetem oder länger befristetem Aufenthalt in der DDR, 
        die auf dem Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik durch eine Straftat geschädigt wurden.