Schadenersatzvorauszahlungsgesetz (SchaEVZG)
Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger

Ausfertigungsdatum: 14.12.1988


§ 17 SchaEVZG

Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Minister der Justiz.