Schadenersatzvorauszahlungsgesetz (SchaEVZG)
Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger

Ausfertigungsdatum: 14.12.1988


§ 18 SchaEVZG

Dieses Gesetz tritt am 1. März 1989 in Kraft.