Schadenersatzvorauszahlungsgesetz (SchaEVZG)
Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger

Ausfertigungsdatum: 14.12.1988


§ 1 SchaEVZG Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung an Bürger, denen durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde.