Rechtsträger-Abwicklungsgesetz (RTrAbwG)
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger
Ausfertigungsdatum: 06.09.1965
Stand: Geändert durch Art. 68 G v. 5.10.1994 I 2911
Erster Abschnitt Vor dem 9. Mai 1945 errichtete,
nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im
Geltungsbereich dieses Gesetzes
Zweiter Abschnitt Nach dem 8. Mai 1945 errichtete,
nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im
Geltungsbereich dieses Gesetzes
Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen