Rechtsträger-Abwicklungsgesetz (RTrAbwG)
Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse nicht mehr bestehender öffentlicher Rechtsträger

Ausfertigungsdatum: 06.09.1965


§ 31 RTrAbwG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.