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Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV)
Ausfertigungsdatum: 10.04.2017
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Registrierungen
§ 3
Registrierung von Marktakteuren
§ 4
Registrierung von Behörden
§ 5
Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen
§ 6
Erforderliche Daten zur Registrierung
§ 7
Registrierung von Änderungen
Abschnitt 3
Behördliches Verfahren
§ 8
Registrierungsverfahren
§ 9
Verarbeitung von Daten
§ 10
Überprüfung und Änderung der gespeicherten Daten
§ 11
Übernahme von Bestandsdaten
§ 12
Überprüfung und Ergänzung übernommener Bestandsdaten
§ 13
Überprüfung gespeicherter Daten durch die Netzbetreiber
§ 14
Daten zu Lokationen
Abschnitt 4
Nutzung des Marktstammdatenregisters
§ 15
Öffentliche Zugänglichkeit der Daten
§ 16
Nutzung der Daten durch Behörden; Weitergabe an Dritte
§ 17
Nutzung der Daten durch Netzbetreiber und andere Marktakteure
Abschnitt 5
Meldepflichten und Veröffentlichungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
§ 18
Zusätzliche Meldepflichten
§ 19
Veröffentlichungen
Abschnitt 6
Sonstige Bestimmungen
§ 20
Nutzungsbestimmungen
§ 21
Ordnungswidrigkeiten
§ 22
Festlegungen
§ 23
Fälligkeit von Ansprüchen auf Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
§ 24
Berichterstattung
§ 25
Übergangsbestimmungen
Anlage
Im Marktstammdatenregister zu erfassende Daten
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